DIE UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE
Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege und Beiordnung eines amtlichen Anwaltes hat, wer finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten eines Gerichtsverfahrens selbst zu tragen.
Unentgeltliche Rechtspflege bedeutet, dass der Staat die Kosten des Verfahrens (Gerichts- und Anwaltskosten) übernimmt bzw. vorschiesst. Der die Prozessvertretung übernehmende Rechtsanwalt arbeitet zum reduzierten Tarif zu dem ihm grundsätzlich zustehenden Honorar. Sollte die Person, welche in den Genuss der unentgeltlichen Rechtspflege kommt innert 10 Jahren zu «hinreichendem Einkommen oder Vermögen gelangen», hat sie die vorgeschossenen Kosten zurückzuerstatten. Nach Ablauf der 10-Jahresfrist trägt der Staat die Kosten definitiv.
Voraussetzung für die Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege ist, dass das Verfahren nicht aussichtslos ist und die finanziellen Verhältnisse des Gesuchstellers (Einkommen und Vermögen) die Tragung der Prozesskosten nicht erlauben.
Auch im Strafbereich ist die Einsetzung eines amtlichen Anwaltes, der vom Staat bezahlt wird, bei gravierenden und komplizierten Fällen möglich.
Wir erteilen Ihnen weitere Auskünfte und prüfen, ob Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben. Wir machen diesen Anspruch für Sie geltend.