Kauf eines Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung
Vorbereitungsarbeiten
Tragen Sie sich mit dem Gedanken eine Liegenschaft zu kaufen oder zu verkaufen, so berät Sie der Notar umfassend. Wir beschaffen die notwendigen Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Dienstbarkeitswortlaute, Situationspläne und treffen die notwendigen Vorabklärungen bei Behörden. Weiter holen wir allfällig erforderliche Bewilligungen ein und erteilen Auskunft darüber, welches in Ihrem Fall das zweckmässigste Vorgehen ist und mit welchen Steuerfolgen gerechnet werden muss. Wir unterstützen Sie zusätzlich in Finanzierungsfragen (Bankverhandlungen, Hypotheken, Errichten von Schuldbriefen, etc.).
Abschluss eines Kaufvertrages
Haben sich Käufer und Verkäufer geeinigt, so ist der Notar ein neutraler Berater bei der Festlegung der einzelnen Elemente des Kaufvertrages und berät Sie über Zahlungsmodalitäten, Übergang von Nutzen und Gefahr, Garantiebestimmungen, Versicherungsfragen etc.
Steuern und Kosten
Erzielt der Verkäufer mit der Veräusserung der Liegenschaft einen Gewinn, so schuldet er eine besondere Steuer, die sogenannte Grundstücksgewinnsteuer. Diese bernische Steuer ist abhängig von der Höhe des erzielten Gewinnes und der Dauer, während der das Grundstück im Eigentum des Verkäufers gestanden hat.
In der Regel hat der Käufer die Kosten des Kaufvertrages zu bezahlen. Diese bestehen aus den kantonalen Handänderungssteuern (1.8% des Kaufpreises), den Grundbuchkosten, der Verurkundungsgebühr, der Gebühr für Nebenarbeiten und den Auslagen des Notars.
Vollzug
Der Kauf einer Liegenschaft wird durch die Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages abgeschlossen. Nach der Verurkundung wird der Vertrag durch den Notar ausgefertigt und nach Vorliegen der allenfalls benötigten Bewilligungen beim Grundbuchamt zur Eintragung angemeldet. Mit der Eintragung im Grundbuch geht das Eigentum auf den Käufer über.